Geld zum Wohnen

Wenn Sie in einer Wohnung leben, die nach den Richtlinien der Stadt Strauzbing bzw. des Landkreises Straubing-Bogen angemessen ist, dann werden die Kosten für Ihre Wohnung sowie angemessene Heiz- und Nebenkosten bei Ihrem Leistungsanspruch berücksichtigt.

Wohnen Sie in einer Wohnung, deren Kosten über den angemessenen Richtwerten liegen, dann werden Sie unter Umständen aufgefordert, in eine angemessene Wohnung umzuziehen.

Die Angemessenheit einer Wohnung finden Sie in den Mietpreistabellen oder Sie prüfen die Angemessenheit unverbindlich in unserem Mietpreisrechner .

Wohngeld

Wenn Ihnen nur wenig Geld im Monat fehlt, haben Sie evtl. einen Anspruch auf Wohngeld.

Den Antrag können Sie je nach Zuständigkeit auch online bei der Stadt Straubing oder dem Landratsamt Straubing-Bogen einreichen.

Das Wichtigste in Kürze zum Thema Wohngeld finden Sie auch auf der Seite der Sozialplattform 

Wohnberechtigungsschein

Falls Sie eine Wohnung suchen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen. 
Den Antrag auf Wohnberechtigungsschein und die Benennung für eine Wohnung können Sie bei der Stadt Straubing online einreichen. 
Für den Landkreis Straubing-Bogen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Straubing-Bogen 

Mietschulden, Mahnung, Kündigung oder Räumungsklage

Sie haben Mietschulden? Sie haben eine Mahnung, Kündigung oder Räumungsklage erhalten?
Es gibt Möglichkeiten, Ihre Wohnung zu behalten! Holen Sie sich Hilfe! Je früher Sie sich beraten lassen, desto besser.
Wenden Sie sich an die Beratungsstelle der Caritas