Bürgergeld - Voraussetzungen
Die wichtigsten Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld sind diese:
- Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein. Aber Sie dürfen noch nicht so alt sein, dass Sie eine Altersrente bekommen können.
- Außerdem müssen Sie erwerbsfähig sein. Das heißt, dass Sie mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können. Es ist aber nicht wichtig, ob Sie wirklich eine Arbeit haben.
- Sie müssen einen Antrag bei uns stellen.
Wir können dann berechnen, wieviel Geld Sie für die Miete und das Leben brauchen.
Nutzen Sie unseren unverbindlichen Bürgergeldrechner um zu erfahren, ob Sie dem Grunde nach einen Anspruch haben.
Wenn Sie selbst Einkommen haben oder von anderen Stellen Geld bekommen (zum Beispiel Kindergeld), werden Sie weniger Geld von uns erhalten.
Regelsätze Bürgergeld
Die aktuellen Regelsätze zum Bürgergeld finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, gibt es zusätzliche Regeln. Zum Beispiel gilt für Staatsangehörige aus Staaten der Europäischen Union, dass Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sein müssen, damit Sie und Ihre Familie Geld vom Jobcenter Straubing-Bogen bekommen können.
Mehr Informationen zu diesen Leistungen finden Sie auf der Seite jobcenter.digital.
Manchen Menschen kann das Jobcenter Straubing-Bogen jedoch nicht helfen. Dann gibt es aber oft andere Stellen, von denen Sie Hilfe bekommen können:
- Wenn Sie nicht mehr arbeiten können oder Altersrente bekommen, kann Ihnen die Sozialhilfe der Stadt Straubing oder des Landratsamtes Straubing-Bogen weiter helfen.
- Wenn Sie noch keinen Aufenthaltstitel haben, weil Ihr Asylverfahren noch läuft, hilft Ihnen das Asylwesen der Stadt Straubing oder des Landratsamtes Straubing-Bogen.
- Wenn Ihnen nur wenig Geld im Monat fehlt, können Sie vielleicht den Kinderzuschlag von der Familienkasse oder Wohngeld von der Stadt Straubing oder vom Landratsamt Straubing-Bogen bekommen.
Regelleistung Bürgergeld
Das Jobcenter Straubing-Bogen sorgt dafür, dass Sie genug Geld zum Leben haben, also zum Beispiel für Essen und Trinken, Kleidung und Ihren Haushalt. Dieses Geld nennt man Regelbedarf. Der Regelbedarf ist für Erwachsene höher als für Kinder. Die aktuellen Regelsätze zum Bürgergeld finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Unter gewissen Umständen können zudem einmalige Leistungen gewährt werden. Auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden übernommen.
Außerdem gibt es für Kinder und Jugendliche noch besondere Leistungen, zum Beispiel Geld für einen Sportverein.
Über den aktuellen Stand zum Thema Bürgergeld und die wichtigsten Änderungen können Sie sich auch auf folgenden Websites informieren:
Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Homepage der Bundesagentur für Arbeit
Broschüre zum Bürgergeld
Auch in dieser digitalen Broschüre finden Sie Fragen und Antworten zum Thema Bürgergeld.
Freibeträge
Damit Menschen, die arbeiten und Bürgergeld beziehen, mehr Geld zur Verfügung haben, gibt es Freibeträge. Der Freibetrag wird vom erzielten Nettoeinkommen abgezogen und nicht bei der Feststellung der Höhe des Bürgergeldes berücksichtigt. Um diesen Betrag erhöht sich also das Haushaltseinkommen. Seit dem 1. Juli 2023 gelten für Sie höhere Freibeträge.
Der Freibetragsrechner der Servicestelle SGB II bietet Ihnen einen ersten Orientierungswert über die Höhe Ihrer Freibeträge.