Geld für besondere Lebenslagen

Manche besonderen Lebensumstände erfordern besondere Ausgaben. Wenn Sie Bürgergeld beziehen, ist es Ihnen in solchen Situationen oft nicht möglich, alles was nötig ist, vom Regelbedarf zu bezahlen. Im Folgenden erklären wir, welche Hilfen unter welchen Voraussetzungen möglich sind.

Bitte beachten Sie, dass für diese Hilfen ein gesonderter Antrag erforderlich ist und/oder entsprechende Nachweise vorgelegt werden müssen. Bei Fragen dazu, wenden Sie sich an Ihre persönlichen Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner im Jobcenter Straubing-Bogen.

Auf unserer Homepage finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen  zu unterschiedlichen Themen. 
 

Mehrbedarfe

  • Mehrbedarf Schwangerschaft (für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche)
  • Mehrbedarf Alleinerziehung (für Alleinerziehende, abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder)
  • Mehrbedarf Behinderung (für Menschen mit Behinderungen, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen nach SGB XII beziehen)
  • Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung (für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen eine bestimmte Diät einhalten müssen und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können) 
  • Einmaliger, besonderer Mehrbedarf (soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht z. B. Kosten für Umgangs- und Besuchsrechte)
  • Mehrbedarf Warmwasser (sofern Warmwasser nicht zentral aufbereitet und über die Heizkosten abgerechnet wird)

Einmalige Leistungen

  • Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten (bei erstmaliger Gründung eines eigenen Hausstandes!)
  • Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
  • Anschaffung und Reparatur orthopädischer Schuhe, Reparatur therapeutischer Geräte und Ausrüstungen, Miete von therapeutischen Geräten