Sind die Voraussetzunge erfüllt?
Die Entscheidung, ob Sie die Voraussetzungen für Weiterbildungen/Umschulungen erfüllen, prüft und entscheidet die Agentur für Arbeit. Wenn Sie sich qualifizieren wollen, sprechen Sie uns gerne an. Wir nehmen dann gerne für Sie Kontakt zur Agentur für Arbeit auf und leiten für ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit alles Weitere in die Wege.
Wir übernehmen, bei Notwendigkeit:
- die durch die Qualifizierung unmittelbar entstehenden Lehrgangskosten
- Kosten für eine notwendige Eignungsfeststellung
- Fahrtkosten
- Kosten für eine erforderliche auswärtige Unterbringung und Verpflegung
- Kosten für die Betreuung von Kindern
Weiterbildung bringt Sie immer weiter! Nutzen Sie Ihre Chance!
BAFÖG
Falls Sie sich in einer schulischen Ausbildung befinden und Ihnen das Geld nicht reicht, könnten Sie einen Anspruch auf BAFÖG haben.
Meisterbafög
Machen Sie derzeit eine Maßnahme der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher) besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Meisterbafög.