Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) berät zu grundsätzlichen Fragen der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Unterstützung von Eltern und Alleinerziehenden ist ein besonderer Schwerpunkt.
Sie ist Ansprechpartnerin für die Themen:
- Chancengleichheit von Frauen und Männern
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- beruflicher Wiedereinstieg nach Erziehungs- oder Pflegezeit
- Erziehende und pflegende Angehörige
- Chancengleichheit bei der Integration von Geflüchteten und Migranten
Die BCA berät und unterstützt Arbeitgeber*innen, Arbeitnehmer*innen sowie deren Organisationen, Netzwerkpartner und Interessierte zu Fragen von:
- Teilzeitausbildung, Teilzeitumschulung
- Bewerbungstipps
- familienorientierte Personalpolitik (Arbeitgeber)
Zu den weiteren Aufgaben zählt die enge Zusammenarbeit mit den regionalen Trägern und Behörden, die mit Fragen der Frauenerwerbstätigkeit befasst sind, um die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen zu sichern. Außerdem informiert sie über die Situation von Frauen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und zeigt mögliche Handlungsbedarfe zum Abbau von Benachteiligungen auf.
Frau Gabriele Ziegler
Telefon: 09421-976 102
Wichtige Anlaufstellen
Eine Übersicht der Sozialleistungen, die Ihnen womöglich helfen können ‒ passend zu Ihrer individuellen Lebenssituation, finden Sie auf der Sozialplattform, einem bundesweiten Angebot der Sozialbehörden. Hier finden Sie die entsprechenden Sozialleistungen an einem Ort und haben zudem die Möglichkeit, diese direkt online zu beantragen.
Eine Übersicht zu den Leistungen und Angeboten für Familien haben wir Ihnen unter dem Familiennetzwerk zusammengetragen.
Hier finden Sie die wichtigsten Nummern für den Notfall:
Elterntelefon (Nummer gegen Kummer): 0800 11 10 550
Frauenhaus Straubing: 09421 83 04 86
Gewalt gegen Frauen: 08000 116 016 (Vertraulich, rund um die Uhr, in vielen Sprachen)
Gewalt gegen Männer: 0800 123 99 00
Kinder- und Jugendtelefon (Nummer gegen Kummer): 116 111
Konflikte in der Familie - Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern 0 94 21 18 87 20
Krisendienst Psychiatrie Niederbayern: 0800 655-3000, täglich von 0 bis 24 Uhr
Muslimisches Sorgentelefon: 030 44 35 09 821
Opfer-Telefon (Weisser Ring): 116 006
Sorgentelefon für landwirtschaftliche Familien in Bayern: 0800 131 131 0
Familiennetzwerke
Hier finden Sie zahlreiche Inhalte für Ihre Familie: Veranstaltungskalender, Wissenswertes, Links zu anderen Webseiten, Downloads und Videos.
Koki – Netzwerk frühe Kindheit - Ein starkes Netz für Kinder & Eltern
Koki richtet sich an werdende Eltern ab Beginn der Schwangerschaft, Alleinerziehende und Eltern mit Kindern von 0 – 3 Jahren.
Die Unterstützung ist vertraulich, unbürokratisch, unverbindlich und kostenfrei.
Kostenlose Angebote
In diesem Info-Portal für Familien sind z.B. verschiedene Web-Coachings, Expertenvideos zur Unterstützung in belastenden Lebenssituationen sowie Infos zu finanziellen Leistungen zu finden.
Jede Woche gibt es drei kostenlose Vorlese-Geschichten, die auf dieser Webseite veröffentlicht werden. Eine für Kinder ab 3, eine für Kinder ab 5 und eine für Kinder ab 7. Die Geschichten kann man auf dem Tablet, Smartphone, dem Desktoprechner lesen oder sie ausdrucken.
Schwangere Frauen, kinderreiche Familien oder Alleinerziehende können in eine Notlage geraten. Dann ist besondere Unterstützung gefordert. Stiftungen können ggf. helfen, wenn gesetzliche Leistungen nicht ausreichen.
Eine Übersicht über Stiftungen im besonderen für Familien finden Sie auf der Seite des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
Häufig gestellte Fragen zu Familie und Beruf
Wo finde ich Informationen zum Wiedereinstieg in den Beruf?
Ihren Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Familienpause sollten Sie gut planen. Hier finden Sie die wichtigsten Schritte und Möglichkeiten für Ihren Wiedereinstieg.
Möglicherweise wollen Sie Ihre Berufsausbildung fortsetzen oder damit beginnen: Mit einer Teilzeit-Ausbildung können sich um die Familie und den Beruf kümmern.
Unsere Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt steht Ihnen ebenfalls beratend zur Seite.
Wer hilft mir beim Thema Kinderbetreuung weiter?
Wenn Sie Ihren Job nicht wegen Ihrer Kinder aufgeben wollen oder nach einer Auszeit beruflich wieder einsteigen möchten, müssen Sie rechtzeitig eine Betreuungsmöglichkeit finden.
Die Beratungsfachkräfte in Ihrem Jobcenter oder Ihrer Agentur für Arbeit unterstützen Sie dabei: Sie vermitteln Ihnen Kontakte zu anderen Stellen, wie zum Beispiel dem Jugendamt. Dieses hilft Ihnen bei der Suche nach freien Betreuungsplätzen, zum Beispiel in einer Kita.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Kindertageseinrichtungen Stadt Straubing
Kindertagespflege Landkreis Straubing Bogen
Welche Unterstützungsleistungen gibt es für Eltern?
Wenn Sie Ihr Kind selbst betreuen und Ihre Beschäftigung dafür unterbrechen, können Sie Elternzeit beanspruchen. Elternzeit können Sie nehmen, bis Ihr Kind das dritte Lebensjahr beendet hat.
Während dieser Auszeit oder auch, wenn Sie in dieser Zeit weniger arbeiten, können Sie Elterngeld beantragen.
Tipp: Im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie weitere Informationen zur Elternzeit.
Wie kann ich die Pflege eines Angehörigen mit dem Beruf vereinbaren?
Wird ein Familienmitglied pflegebedürftig und soll zu Hause versorgt werden, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie das mit Ihrem Job vereinbaren können.
Pflegeunterstützungsgeld
Wenn Sie wegen eines Pflegefalls kurzzeitig nicht arbeiten, können Sie Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Diese Lohnersatzleistung erhalten Sie, wenn Sie eine sofortige berufliche Auszeit von bis zu 10 Tagen nehmen müssen.
Das Pflegeunterstützungsgeld können Sie bei der Pflegekasse beantragen.
Pflegezeit
Wenn Sie Angehörige länger zu Hause pflegen, können Sie eine Pflegezeit nehmen. Dabei ist eine Freistellung bis zu 6 Monate möglich – entweder vollständig oder in Form einer Arbeitszeitreduzierung.
Wichtig: Einen Anspruch auf Pflegezeit haben Sie erst, wenn bei Ihrem Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte tätig sind.
Familienpflegezeit
Familienpflegezeit ist bis zu 24 Monate möglich. Dabei reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit bis auf mindestens 15 Stunden pro Woche. Sind Sie zum Beispiel Vollzeit beschäftigt, können Sie während der Familienpflegezeit Ihre Arbeitszeit halbieren.
Während dieser Phase erhalten Sie ein Gehalt in Höhe von 75 Prozent Ihres bisherigen Bruttoeinkommens.
Zum Ausgleich müssen Sie im Anschluss an die Pflegephase wieder voll arbeiten. Sie bekommen aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts. Das gilt so lange, bis Ihr Arbeitszeitkonto wieder ausgeglichen ist.
Weitere Informationen zum Pflegeunterstützungsgeld, zur Pflegezeit und Familienpflegezeit finden Sie auf der Seite Vereinbarkeit Pflege, Familie und Beruf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).